GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Psychische Gesundheit verdient eine ehrliche Debatte! 📣

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Offener Brief an Silvia Breher MdB, Simone Borchardt MdB und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken

Sehr geehrte Frau Breher,
sehr geehrte Frau Borchardt,
sehr geehrte Frau Bundesministerin Warken,

Dieser Brief handelt nicht von Honoraren. Er handelt von der Frage, welchen Stellenwert psychische Gesundheit in unserem Gesundheitssystem tatsächlich hat.

Mein Name ist Michael Wiens. Ich bin approbierter Psychotherapeut aus dem Landkreis Vechta und behandle täglich Menschen, deren Leben durch psychische Erkrankungen aus der Bahn geraten ist.

Gemeinsam mit Kolleg:innen haben wir seit März 2026 mehrfach versucht, mit Ihnen, Frau Breher, über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) ins Gespräch zu kommen. Ein persönlicher Austausch kam jedoch nicht zustande, stattdessen wurde uns ein digitaler Austausch mit Vertreter:innen verschiedener Gesundheitsberufe angeboten. Umso mehr hat mich enttäuscht, dass Sie Ihre Zustimmung zum GKV-BStabG erteilt haben, ohne zuvor den fachlichen Austausch mit den betroffenen Psychotherapeut:innen aus Ihrem eigenen Wahlkreis zu suchen. Ein solches Vorgehen entspricht nicht meinem Verständnis politischer Repräsentation.

Das Gesetz wird mit der Stabilisierung der GKV-Finanzen begründet. Angesichts des geringen Kostenanteils der ambulanten Psychotherapie überzeugt mich diese Begründung jedoch nicht. Für mich geht es deshalb vor allem um die Frage, welchen Stellenwert psychische Gesundheit in Deutschland haben soll.

Nicht das Ergebnis der parlamentarischen Debatte hat mich zu diesem Brief veranlasst – sondern die Argumente, mit denen es begründet wurde.

  1. Es geht nicht um eine finanzpolitische Entscheidung – sondern um eine gesellschaftspolitische.

Die beschlossenen Änderungen für die Psychotherapie wurden mit der finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung begründet. Dieses Argument irritiert!

Die ambulante Psychotherapie macht lediglich rund 0,8 % der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Anders formuliert: Der finanzielle Wirkbereich der Psychotherapie ist so gering, dass die tiefgreifenden Einschnitte allenfalls einen marginalen Effekt auf die Stabilisierung der GKV-Beiträge haben können.

Je kleiner der finanzielle Effekt einer Maßnahme und je größer ihre Auswirkungen auf die Versorgung sind, desto weniger überzeugt ihre finanzpolitische Begründung. Dass ausgerechnet die ambulante Psychotherapie zu einem der Hauptstreitpunkte dieses Gesetzes geworden ist, spricht deshalb eher für eine gesellschaftspolitische als für eine finanzpolitische Weichenstellung.

  1. Die Streichung der gesetzlichen Mindestvergütung markiert einen politischen Wendepunkt.

Unsere erste Kontaktaufnahme zu Ihnen, Frau Breher, hat stattgefunden, als die psychotherapeutische Vergütung um 4,5 % abgesenkt wurde. Damals wurde uns und der Öffentlichkeit vermittelt, dass es sich hierbei nicht um eine politische Entscheidung handele, sondern um die Folge eines gesetzlich vorgegebenen Verfahrens.

Mittlerweile hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg im Eilverfahren erhebliche rechtliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Honorarabsenkung geäußert und ihre Umsetzung vorläufig gestoppt. Zuvor hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung das Bundesministerium für Gesundheit bereits aufgefordert, seiner Rechtsaufsicht nachzukommen und den Beschluss zu beanstanden.

Vor diesem Hintergrund ist die nun beschlossene Streichung der gesetzlichen Mindestvergütung besonders bemerkenswert. Denn damit wird ausgerechnet der Schutzmechanismus abgeschafft, der psychotherapeutische Praxen vor einer Unterschreitung einer angemessenen Vergütung schützen sollte.

Es entsteht der Eindruck, dass auf rechtliche Unsicherheiten nicht mit einer Klärung, sondern mit einer Änderung der gesetzlichen Grundlagen reagiert wird. Sollte dieser Eindruck zutreffen, wäre dies keine technische Anpassung des Vergütungssystems mehr, sondern eine bewusste politische Entscheidung.

Diese Entscheidung gefährdet nicht nur die wirtschaftliche Stabilität tausender Praxen, sondern wirft zugleich die Frage auf, ob damit bewusst ein Schutzmechanismus beseitigt wird, dessen Bedeutung gerade Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen ist.

  1. Der Entschließungsantrag löst kein Problem – er stellt bestehende fachliche Strukturen infrage.

Nach dem Entschließungsantrag soll der Gemeinsame Bundesausschuss Kriterien entwickeln, nach denen besonders dringliche psychotherapeutische Fälle priorisiert werden. Diese Instrumente existieren bereits. 

Mit der psychotherapeutischen Sprechstunde, der diagnostischen Indikationsstellung und der Akutbehandlung verfügt das Gesundheitssystem bereits heute über Instrumente zur Priorisierung besonders belasteter Patient:innen. Diese Entscheidung trifft mit den approbierten Psychotherapeut:innen jene Berufsgruppe, die für ebendiese umfassend qualifiziert ist.

Die Beurteilung psychischer Behandlungsdringlichkeit ist keine abstrakte Verwaltungsentscheidung. Sie ist das Ergebnis einer fundierten Diagnostik und professionellen Indikationsstellung im Einzelfall. Der Entschließungsantrag schafft keine zusätzliche Expertise. Er verlagert fachliche Verantwortung in ein zusätzliches Regelungssystem. 

Frau Warken, Frau Breher – Sie beide haben Jura studiert. Würden Sie akzeptieren, dass künftig ein Gremium ohne juristische Expertise entscheidet, welche Ihrer Mandant:innen besonders dringlich sind und deshalb von Ihnen vertreten werden sollen? Die Bewertung eines Einzelfalls ist Kern professioneller Verantwortung!

  1. Die Diskussion über vermeintliche „Bagatellfälle“ widerspricht dem wissenschaftlichen Kenntnisstand.

Der Entschließungsantrag setzt die Annahme fort, die Sie, Frau Borchardt, im Petitionsausschuss mit dem Begriff „Bagatellfälle“ formuliert haben: dass Psychotherapie in nennenswertem Umfang Menschen zugutekomme, die keiner relevanten Behandlungsbedürftigkeit unterlägen.

Diese Annahme widerspricht der Versorgungsrealität. Richtlinienpsychotherapie wird ausschließlich nach einer fachlichen Diagnostik und bei wissenschaftlich anerkannten psychischen Erkrankungen durchgeführt. Die Diagnosen orientieren sich an den international etablierten Klassifikationssystemen.

Die Vorstellung einer relevanten Zahl sogenannter „Bagatellfälle“ ist kein tragfähiges gesundheitspolitisches Argument. Dort begegnen Sie Menschen, deren Schicksale sich mit dieser Annahme nicht vereinbaren lassen. Kommen Sie gerne und erklären Sie den Eltern, deren Kleinkind vor ihren Augen bei einem Verkehrsunfall verstorben ist, dass Psychotherapie in Deutschland zunächst unter dem Verdacht steht, überwiegend „Bagatellfälle“ zu behandeln.

  1. Wer Prävention fordert, darf ambulante Psychotherapie nicht schwächen.

Auf der wissenschaftlich nicht haltbaren Annahme relevanter „Bagatellfälle“ baut nun die politische Forderung auf, psychotherapeutische Leistungen künftig stärker auf besonders schwer erkrankte Menschen zu beschränken.

Dieser Gedanke verkennt jedoch das Wesen von (Tertiär-)Prävention, bei der es darum geht, das Fortschreiten einer bereits bestehenden Erkrankung zu begrenzen. Niemand würde Bluthochdruck erst dann behandeln, wenn bereits der Schlaganfall eingetreten ist. Niemand würde Diabetes erst therapieren, wenn bereits schwere Folgeschäden entstanden sind. 

Genau dieses Prinzip gilt auch für psychische Erkrankungen: Frühzeitige Behandlung verhindert Chronifizierung, erhält Arbeitsfähigkeit, vermeidet stationäre Aufenthalte und reduziert menschliches Leid. Wer Prävention schwächt, verschiebt Kosten in die Zukunft – und erhöht sie häufig sogar.

  1. Es geht nicht um Honorarkämpfe – es geht um die Existenz einer Versorgungsstruktur.

Psychotherapeut:innen wurde in den vergangenen Wochen unterstellt, sie verteidigten vor allem ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen. Dieses Narrativ halte ich für falsch. Eine Berufsgruppe, deren wirtschaftliche Situation bereits seit Jahren angespannt ist und die nun weitere Einschnitte hinnehmen soll, kämpft nicht um Privilegien.

Nach Auswertungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung erwirtschaften psychotherapeutische Praxen nach Abzug aller Praxiskosten einen Stundenüberschuss von lediglich rund 52 Euro. Zum Vergleich: Auch die Überschüsse der hausärztlichen und wohnortnahen fachärztlichen Versorgung werden nach Abzug sämtlicher Praxiskosten berechnet und liegen dennoch durchschnittlich etwa doppelt so hoch.

Vor diesem Hintergrund erscheint der Vorwurf, Psychotherapeut:innen verteidigten vor allem wirtschaftliche Privilegien, kaum haltbar.

  1. Die Annahme, die Versorgung werde sich nicht verschlechtern, überzeugt nicht.

Seitens des Bundesministeriums wurde mehrfach betont, die beschlossenen Maßnahmen würden nicht zu einer Verschlechterung der Versorgung führen. Diese Einschätzung teile ich nicht. Aktuelle Befragungen zeigen, dass zahlreiche Psychotherapeut:innen überlegen, ihre Kassenzulassung zurückzugeben oder ihr Leistungsangebot einzuschränken. 

Wenn weniger Menschen behandeln, können nicht mehr Menschen behandelt werden. Wenn Behandlungskapazitäten sinken, können Wartezeiten nicht kürzer werden. Wenn Praxen ihre Leistungen einschränken, kann die Versorgung nicht unverändert bleiben. 

Diese Schlussfolgerung ist keine berufspolitische Position, sondern eine Konsequenz einfacher Versorgungslogik. Darüber hinaus: wenn gemäß des Entschließungsantrags laufende Behandlungen ausdrücklich „geschützt“ werden, wird damit implizit anerkannt, dass die Beschlüsse die Versorgungsrealität verändern. Geschützt werden muss nur, was andernfalls gefährdet wäre.

  1. Vergütungsanreize werden mit einem logischen Fehlschluss infrage gestellt.

In der zweiten und dritten Lesung führten Sie, Frau Bundesministerin Warken, sinngemäß aus, dass die in den vergangenen Jahren geschaffenen Vergütungsanreize die Versorgung nicht ausreichend verbessert hätten. Diese Schlussfolgerung überzeugt mich nicht. 

Dass ein Versorgungsproblem trotz einer Maßnahme fortbesteht, beweist nicht, dass die Maßnahme wirkungslos war. Es beweist zunächst nur, dass das Problem weiterhin besteht.

Würde man dieser Logik folgen, ließe sich nahezu jede gesundheitspolitische Maßnahme infrage stellen, solange der zugrunde liegende Versorgungsbedarf nicht vollständig verschwindet.

Die anhaltend hohe Nachfrage nach Psychotherapie ist kein Beleg für das Scheitern ambulanter Psychotherapie. Sie ist Ausdruck einer gesellschaftlichen Realität: Immer mehr Menschen benötigen psychotherapeutische Unterstützung. Ein fortbestehender Versorgungsbedarf ist kein Argument gegen eine Versorgungsstruktur – sondern der stärkste Beleg dafür, dass sie gebraucht wird.

Mein Appell

Der Entschließungsantrag eröffnet die Möglichkeit, die aktuellen Regelungen noch einmal kritisch zu überprüfen. Ich bitte Sie, diese Chance zu nutzen. Dafür braucht es aus meiner Sicht:

  1. eine vollständige Entbudgetierung psychotherapeutischer Leistungen,

  2. Vertrauen in die bereits bestehenden fachlichen Instrumente zur Einschätzung von Behandlungsdringlichkeit,

  3. und eine Debatte, die psychische Erkrankungen nicht länger unter dem Gesichtspunkt vermeintlicher Kosteneinsparungen betrachtet.

Vor allem wünsche ich mir jedoch Ehrlichkeit: Wenn Maßnahmen mit der Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung begründet werden, obwohl sie einen vergleichsweise kleinen Ausgabenbereich betreffen, entsteht der Eindruck, dass hier eine gesellschaftspolitische Entscheidung als finanzpolitische Notwendigkeit dargestellt wird.

Ich wünsche mir eine Debatte, die offen ausspricht, worum es tatsächlich geht.

Psychische Erkrankungen sind keine Randerscheinung. Sie gehören zu den häufigsten und folgenreichsten Erkrankungen unserer Zeit. Die Menschen, die ich täglich behandle, fragen nicht nach Budgetsystemen. Sie fragen, ob sie wieder arbeiten können. Ob ihre Partnerschaft bestehen bleibt. Ob sie ihren Kindern wieder gerecht werden. Ob das Leben wieder lebenswert wird.

Die Frage ist nicht, was Psychotherapie kostet. Die Frage ist, was es unsere Gesellschaft kostet, auf sie zu verzichten.

© Michael Wiens, 2026